Samstag, 24. Januar 2009
 
Geheimsache Anti-Bundesheer-Kundgebung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Arge Wehrdienstverweigerung   
Dienstag, 29. Juli 2008

Auch 2007 befand die Polizei Protest gegen das Bundesheer unnötig und untersagte für den 26.Oktoberdie Kundgebung am Heldenplatz. Die Arge Wehrdienstverweigerung will diesmal den Verfassungsgerichtshof damit befassen. Das Innenministerium möchte aber die Akteneinsicht für dieses Verfahren einschränken.

Jedes Jahr findet auf dem Wiener Heldenplatz die große Heerschau statt. Jedes Jahr will die Arge Wehrdienstverweigerung am selben Ort dagegen protestieren - was die Polizei jedes Jahr verbieten will. Daher zeigte die Arge bereits im Oktober 2006 für den Nationalfeiertag 2007 eine Kundgebung am Heldenplatz zum Zwecke der Information über Antimilitarismus, Abfangjäger und EU Militarismus an. Erst ein Jahr später, nämlich am 23. Oktober 2007, untersagte die Bundespolizeidirektion Wien die Kundgebung mit der Begründung, dass der Heldenplatz zu klein für zwei Versammlungen zum selben Thema und die Sicherheit durch die Kundgebung der Arge gefährdet wäre. Unsere Argumente, dass die Arge ausschließlich gewaltfrei zu protestieren pflege und schon deshalb keine Gefahr für die Sicherheit bestünde, fanden auch bei der Berufungsinstanz, dem Innenministerium, kein Gehör. Ebenso die Feststellung, dass bei ähnlichen Manifestationen auch der UVS (unabhängiger Verwaltungssenat) zum wiederholten Male feststellte, dass eine solche Meinungsäußerung nicht nur zulässig, sondern auch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstelle. Vielmehr müsse eine Meinungsäußerung ja gerade dort abgehalten werden, wo die adressierte Veranstaltung, also die militärische „Leistungsschau”, abläuft.

Solcherart ausgestattet mit dem OK, wenn nicht gar dem Auftrag der freien Meinungsäußerung nachzukommen, durch das doch sehr hohe Verwaltungsgremium, sind wir schon sehr zuversichtlich, dass der VfGH der Bundespolizei klarere Entscheidungsgrundlagen für die Untersagung einer Veranstaltung auferlegt.

Da die Frage der Versammlungsfreiheit aber eine grundsätzliche und kein Privatinteresse der Arge ist, hat uns der Bürger Initiativen Verein der Grünen beim Einbringen der VfGH-Beschwerde finanziell unterstützt. RA Dr. Vana verfasste den Schriftsatz und vertritt die Arge vor dem VfGH.

Nun ist die karge Gegenschrift der Sicherheitsdirektion eingelangt. Lediglich die Forderung, dass Teile des Akts von Einsicht ausgenommen werden sollen und die Wiederholung der Argumente, dass der Heldenplatz einfach zu klein sei, befinden sich im Schriftstück der Sicherheitsdirektion.

Natürlich würde uns sehr interessieren, welche „dienstlichen Warnehmungen” auf den Seiten „von der Akteneinsicht auszunehmenden” Seiten stehen. Denn gerade da müssen wir argumentieren können, dass die Meinungsäußerungen der Arge immer Gewalt deeskalierend angelegt sind! Ein Senat muss nun über die Akteneinsicht urteilen, erst dann wird in der Sache entschieden.

Da die Arge auch heuer wieder eine antimilitaristische Kundgebung am 26. Oktober am Heldenplatz angezeigt hat und die Bundespolizeidirektion Wien die Versammlungsfreiheit schon in der Vergangenheit sehr zu ungunsten von nicht staatlichen Organisationen auslegte, hat der Ausgang der Beschwerde auch besondere Bedeutung in der Zukunft.

Spenden an die Arge dringendst erbeten an Kto Nr 10010670573, BAWAG BLZ 14000.

Bild:
Traditionell am 26.Oktober auf dem Heldenplatz gezeigtes Transparent.

Kontakt:
arge wdv, gewaltfreiheit und flüchtlingbetreuung
Mail: argewdv[ÄT]verweigert.at
http://www.verweigert.at

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